Förderungen von der Marktgemeinde Stallhofen
In der Gemeinderatssitzung vom 29.12.2010 wurde die Förderung von thermischen Solaranlagen sowie von Photovoltaikanlagen beschlossen.
Zusätzlich zur Förderung durch die Marktgemeinde Stallhofen, kann eine Direktförderung beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung beantragt werden.
Thermische Solaranlagen
Um Förderungen für thermische Solaranlagen für Wohnzwecke können ansuchen:
- Eigentümer/innen
- Hauptmieter/innen
- Pächter/innen
- Wohnungseigentumswerber/innen
- dinglich Nutzungsberechtigte sowie Wohnbauträger
- Betreiber/innen von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen sowie öffentlichen Sportanlagen.
Antragstellung:
- Das Formular vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung ist nach Fertigstellung vollständig auszufüllen.
- alle erforderlichen Unterlagen anzuschließen
- im Original: detaillierte Rechnungen (inkl. Angabe der Marke, Gütesiegel und Type der Kollektoren, Brauchwasser-/Pufferspeicher, Wärmetauscher, Pumpenpruppe, Regelung, Verbindungsleitungen)
- Zahlungsbelege bzw. saldierte Endabrechnungen im Original
- rechnerischer Nachweis des Mindestertrages pro m² und Jahr
- Bestätigung (Unterschrift/Stampiglie) über fachgerechte Ausführung der Anlage einer aufgrund gewerblicher Vorschriften befugten Person am Antragsformular
- Foto(s) der Solarkollektoren in ausreichender Qualität
- Den Antrag beim Marktgemeindeamt Stallhofen einbringen (der Antrag für die Direktförderung vom Land Steiermark wird von der Marktgemeinde Stallhofen weitergeleitet)
Förderhöhe:
- € 250,00 Sockelbetrag bei Neuerrichtung einer thermischen Solaranlage
- € 50,00 je Quadratmeter Apertur-/Absorberfläche
- Der maximale Förderbetrag beträgt insgesamt € 500,00
Photovoltaikanlagen
Um Förderungen für thermische Solaranlagen für Wohnzwecke können ansuchen:
- Eigentümer/innen
- Hauptmieter/innen
- Pächter/innen
- Wohnungseigentumswerber/innen
- dinglich Nutzungsberechtigte sowie Wohnbauträger
- Betreiber/innen von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen sowie öffentlichen Sportanlagen.
Antragstellung:
- Das Formular vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung ist nach Fertigstellung vollständig auszufüllen.
- alle erforderlichen Unterlagen anzuschließen
- im Original: detaillierte Rechnungen (inkl. Angabe der Marke, Gütesiegel und Type der Kollektoren, Brauchwasser-/Pufferspeicher, Wärmetauscher, Pumpenpruppe, Regelung, Verbindungsleitungen)
- Zahlungsbelege bzw. saldierte Endabrechnungen im Original
- rechnerischer Nachweis der Jahresenergieerzeugung der Anlage in kWh
- Bestätigung (Unterschrift/Stampiglie) über fachgerechte Ausführung der Anlage einer aufgrund gewerblicher Vorschriften befugten Person am Antragsformular
- Foto(s) der Photovoltaikanlage in ausreichender Qualität
- Den Antrag beim Marktgemeindeamt Stallhofen einbringen (der Antrag für die Direktförderung vom Land Steiermark wird von der Marktgemeinde Stallhofen weitergeleitet)
Förderhöhe:
- € 250,00 Sockelbetrag
- € 100,00 bei einer zurechenbaren Leistung von 3 kWh bis 4 kWh
- € 200,00 bei einer zurechenbaren Leistung von 4 kWh bis 5 kWh
- € 250,00 ab einer zurechenbaren Leistung von 5 kWh
- Der maximale Förderbetrag beträgt somit insgesamt € 500,00
Generelle Voraussetzungen:
- Gefördert werden Anlagen, deren Investitionskosten bzw. die Endabrechnung nicht älter als 12 Monate sind.
- Von der Markgemeinde Stallhofen werden nur Anlagen gefördert, welche im eigenen Gemeindegebiet errichtet worden sind.
- Es werden nur Anlagen gefördert, bei denen ausschließlich neue Teile verwendet worden sind.
Weitere Informationen bzw. bereits ausgedruckte Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt!


